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Ablaufschema

Fruchtwähe Bialaventura Surrein
Von der Idee bis zur Umsetzung. Planen Sie ein agrotouristisches Projekt in den Bereichen Übernachtung, Direktvermarktung, Gästebewirtung und/oder Events und benötigen Hilfe bei der Umsetzung? Beachten Sie folgende Schritte auf dem Weg zur erfolgreichen Realisierung Ihrer Idee.  

Schritt 1

Projektskizze erstellen mit Projektidee (Themen Übernachtung, Direktvermarktung, Gästebewirtung und/oder Events, idealer Umfang ca. 2 A4-Seiten). Offene Punkte/Fragen integrieren.

Der Verein Agrotourismus ist die erste Anlaufstelle für aktive und künftige Anbietende im Agrotourismus. Die Geschäftsstelle als erste Ansprechstelle betreut das Netzwerk und vermittelt in Beratungsanfragen an die richtige Stelle. Als Pressestelle des Vereins steht die Geschäftsstelle den Mitgliedern bei Marketing- und Kommunikationsfragen beratend zur Seite.

Bei Bedarf bietet der Plantahof mit verschiedenen Beratungsangeboten, Kursen und Weiterbildungen Hilfeleistung bei der Erarbeitung von Agrotourismus-Konzepten.

Schritt 2

Raumplanerische Möglichkeiten abklären: Die Raumplanung spielt eine zentrale Rolle in der Realisierung von agrotouristischen Vorhaben. Wie unter den gegebenen Voraussetzungen vorgegangen werden muss, lesen Sie hier.

Schritt 3

Feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtigen: Personen und Sachen sind vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden zu schützen. Integrieren Sie die Brandschutzbehörde in die Planung Ihres Projektes

Schritt 4

Lebensmittelsicherheit: Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder abgibt, muss im Rahmen seiner Tätigkeit dafür sorgen, dass die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier

Schritt 5

Gästesicherheit, Versicherungsschutz: Um für die Sicherheit der Gäste zu sorgen, sind gewisse Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Denken Sie auch an die passende Versicherungslösung

Schritt 6

Kommunale und Kantonale Auflagen:

Wer Gäste beherbergt, muss die kommunalen Bestimmungen einhalten. Die Gemeinde gibt Infos zu Abgaben, Meldepflicht, etc.

Um Gäste zu bewirten, bedarf es einer kommunalen Gastwirtschaftsbewilligung. Für den Ausschank von gebrannten Wassern ist gar eine kantonale Ausschankbewilligung nötig. 

Die Gesuche sind vor Betriebseröffnung zu stellen. 

Weitere Informationen und Unterlagen

Geschäftsstelle Agrotourismus

Italienische Strasse 126

CH-7408 Cazis

Telefon +41 (0)81 254 20 00

EMail info@agrotourismus-gr.ch