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Gästesicherheit

Ziege lasst sich das Bergheu schmecken

Allgemeine Bemerkungen

Die Gäste können die Gefahren auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kaum abschätzen. Deshalb müssen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Allen Betrieben, welche Agrotourismus in irgendeiner Form anbieten, ist ein Sicherheitskonzept für die Umsetzung der Präventionsmassnahmen zu empfehlen.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) bietet für Agrotourismus-Betriebe einen Sicherheits-Check vor Ort an. Hier erfasst eine Sicherheitsfachperson die Gefahren für Gäste im Betrieb und gibt Empfehlungen für geeignete Massnahmen ab.

Im Weiteren sind bei der BUL verschiedene Broschüren/Merkblätter und Checklisten zum Thema erhältlich. Shop - info.bul.ch

Konkrete Präventionsmassnahmen

Absturzstellen sichern

Absturzstellen müssen ab einer Sturzhöhe von 1 m gesichert werden (Arbeitssicherheit). Wo sich Kinder aufhalten, müssen Geländer/Brüstungen zusätzlich kindersicher ausgeführt sein (vertikale Elemente, lichte Weite max. 12cm. Nicht bekletter- oder durchsteigbar).

Empfehlung: Den Zugang zu Absturzstellen wie Heuabwürfen, usw., welche aus arbeitstechnischen Gründen nicht kindersicher ausgeführt werden können, durch abgeschlossene Türen, gesicherte Leitern/Treppen o.ä. verhindern.

Gasgefahren

Kein Aufenthalt in geschlossenen Gebäuden bei Güllearbeiten, Schmutzwasser- und Gülleleitungen gasdicht ableiten, Abdeckungen gegen unbefugtes Öffnen sichern, Zutritte zu Gärkellern und Silos verweigern und die Gäste auf die tödliche Gefahr von Gasen aufmerksam machen.

Hofplatz, Zufahrt und Verweilplätze

Die Parkfelder und Zufahrten der Gäste sind zu signalisieren. Den Gästen soll ein sicherer Verweilplatz (Grill-/ Spielplatz etc.) zur Verfügung gestellt werden.

Maschinen und Fahrzeuge

Alle Maschinen müssen standfest und am Wegrollen gehindert abgestellt werden. Scharfe Spitzen oder Kanten sind abzudecken, z.B. mit Mähbalkenschutz. Fahrzeuge sind gegen die Verwendung durch Unbefugte zu sichern (Schlüssel abnehmen, Hydraulik immer absenken). Fahrzeuge gegen Wegrollen sichern, Hydraulik immer absenken. Generell gilt: Der Maschinenpark ist kein Spielplatz

Zugang und Umgang mit Tieren

Nicht überall ist der freie Zutritt zu Tieren erwünscht und sinnvoll, z.B. in Laufställen, zum Zuchtstier, zum Geflügelstall, etc. Gäste über Gefahren mit Tieren orientieren und nur in Begleitung sachkundiger Personen Kontakt mit den Tieren aufnehmen. Wird Pferde-/Ponyreiten o.ä. angeboten, sollte auf die richtige Ausrüstung (Reithelm, festes Schuhwerk) der Gäste geachtet werden.

Elektrozäune

Im Bereich von Kinderspielplätzen dürfen keine Elektrozäune montiert werden. Alle Elektrozäune sind mit Warntafeln «Achtung Elektrozaun!» zu versehen.

Spielplatz

Die Spielgeräte müssen die Anforderungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) erfüllen. Spiel- und Bewegungsräume sind gegenüber Gefahrenquellen wie stark befahrenen Strassen, innerbetriebliche Verkehrswege, Gewässern, Güllegruben, steilen Böschungen etc. abzugrenzen. Dies kann durch einen räumlichen Abstand, einen Zaun oder eine Hecke geschehen. Aufgrund der räumlichen Gestaltung muss für die Benutzer klar ersichtlich sein, welche Bereiche für Spiel und Bewegung vorgesehen sind.

Spielplatz- und Freizeitsportgeräte entsprechen den Anforderungen der einschlägigen Normen. Das Sicherheitsniveau der Spielplatz- und Freizeitsportgeräte sowie deren Umgebung, wird vor Inbetriebnahme und periodisch und jährlich durch eine fachkundige Person überprüft, dies ist zu dokumentieren.

www.bfu.ch

Spielplatz – Unfälle beim Spielen verhindern | BFU

Gewässer

Natürliche und künstliche Gewässer üben insbesondere auf Kleinkinder eine grosse Anziehungskraft aus und stellen ein grosses Risiko dar. Um die Ertrinkungsgefahr zu verringern, wird der Zugang zu Kleingewässern durch Umzäunung, Bepflanzung oder ausreichenden Abstand erschwert. In Spielbereichen wird die Wassertiefe auf maximal 20 cm reduziert.

www.bfu.ch

Teiche, Biotope & Co. – Gewässer richtig sichern | BFU

Mitfahren auf Fahrzeugen

Auszüge aus der Verkehrsregelnverordnung SR 741.11 - Verkehrsregelnverordnung vom 13. Nov... | Fedlex (admin.ch) « Auf Fahrzeugen dürfen Personen nur auf ausgewiesenen Mitfahrplätzen mitgeführt werden – Mitfahren in Heck-/Frontschaufeln, o.ä. sind nicht gestattet. Auch Mitfahrplätze sollen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein«, «Mit landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen und Anhängern dürfen nur Personentransporte im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Landwirtschaftsbetriebes durchgeführt werden»; «Auf landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen und Anhängern müssen Kinder bis zum vollendeten 7. Altersjahr auf einem sicheren Kindersitz mitfahren».

Gefahrstoffe und Giftpflanzen

Alle Gefahrstoffe, z.B. Pflanzenschutz- und Reinigungsmittel sind in verschlossenen Räumen oder Schränken aufzubewahren. Falls Giftpflanzen vorhanden sind, sollen diese  aus Bereichen, wo Kinder freispielen, entfernt werden.

24 h bediente Notfallnummer des Tox-Zentrum: Tel. 145

Beschäftigung von familienfremden Arbeitnehmenden

Betriebe, welche familienfremde Arbeitnehmende beschäftigen, müssen die Beizugspflicht gemäss EKAS-Richtlinie 6508 Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) - EKAS erfüllen. Dies kann mit der Umsetzung der Branchenlösung agriTOP erreicht werden.

Im zweitägigen agriTOP-Grundkurs werden die Grundkompetenzen zum Aufbau eines wirksamen Sicherheitskonzepts im eigenen Betrieb vermittelt. agriTOP stellt zudem ein breites Weiterbildungs- und Beratungsangebot zur Verfügung.

Verhalten im Notfall

Ein Notfallkonzept und aktuelle Kenntnisse in Erster Hilfe sind die Grundlage für rasches und richtiges Handeln im Notfall. Gäste sollten dazu eine entsprechende Information erhalten (z.B. Notfallnummern, Fluchtwege, etc.). Erste Hilfe leisten - Grundlagen | Samariter

Fachstellen

Weitere Informationen und Dokumente

Auf den Webseiten der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) und der Beratungsstelle für Unfallverhütung (Bfu) finden Sie vielen weiteren hilfreiche Informationen und Dokumente

Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL)

Picardiestrasse 3

CH-5040 Schöftland

Telefon +41(0)62 739 50 40

Email info@bul.ch

Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)

Hodlerstrasse 5a

CH-3011 Bern

Telefon +41 (0)31 390 22 22

Mail info@bfu.ch