Gästesicherheit
Allgemeine Bemerkungen
Die Gäste können die Gefahren auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kaum abschätzen. Deshalb müssen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Allen Betrieben, welche Agrotourismus in irgendeiner Form anbieten, ist ein Sicherheitskonzept für die Umsetzung der Präventionsmassnahmen zu empfehlen.
Es ist zudem empfehlenswert, bereits in der Planungsphase mit der BUL oder der BFU Kontakt aufzunehmen, damit Massnahmen zur Gästesicherheit frühzeitig berücksichtigt werden können.
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) bietet für Agrotourismus-Betriebe einen Sicherheits-Check vor Ort an. Eine Sicherheitsfachperson erfasst die Gefahren für Gäste im Betrieb und gibt Empfehlungen für geeignete Massnahmen ab.
Im Weiteren sind bei der BUL verschiedene Broschüren/Merkblätter und Checklisten zum Thema erhältlich. Shop - info.bul.ch
Konkrete Präventionsmassnahmen
Absturzstellen sichern
Absturzstellen müssen ab einer Sturzhöhe von 1 m gesichert werden (Arbeitssicherheit). Wo sich Kinder aufhalten, müssen Geländer/Brüstungen zusätzlich kindersicher ausgeführt sein (vertikale Elemente, lichte Weite max. 12cm. Nicht bekletter- oder durchsteigbar).
Empfehlung: Den Zugang zu Absturzstellen wie Heuabwürfen, usw., welche aus arbeitstechnischen Gründen nicht kindersicher ausgeführt werden können, durch abgeschlossene Türen, gesicherte Leitern/Treppen o.ä. verhindern.
Gasgefahren
Schmutzwasser- und Gülleleitungen gasdicht ableiten, Abdeckungen gegen unbefugtes Öffnen sichern, Zutritte zu Gärkellern und Silos verweigern und die Gäste auf die tödliche Gefahr von Gasen aufmerksam machen.
Hofplatz, Zufahrt und Verweilplätze
Die Parkfelder und Zufahrten der Gäste sind zu signalisieren. Den Gästen soll ein sicherer Verweilplatz (Grill-/ Spielplatz etc.) zur Verfügung gestellt werden.
Maschinen und Fahrzeuge
Alle Maschinen müssen standfest und am Wegrollen gehindert abgestellt werden. Anbaugeräte, Ladeschwingen usw. müssen druckfrei / abgesenkt geparkt werden. Scharfe Spitzen oder Kanten sind abzudecken, z.B. mit Mähbalkenschutz. Fahrzeuge sind gegen die Verwendung durch Unbefugte zu sichern (Schlüssel abnehmen, Hydraulik immer absenken). Generell gilt: Der Maschinenpark ist kein Spielplatz!
Zugang und Umgang mit Tieren
Nicht überall ist der freie Zutritt zu Tieren erwünscht. Gäste müssen über Gefahren mit Tieren orientiert werden und sollten nur in Begleitung sachkundiger Personen Kontakt mit den Tieren aufnehmen. Wird Pferde-/Ponyreiten o.ä. angeboten, sollte auf die richtige Ausrüstung (Reithelm, festes Schuhwerk) der Gäste geachtet werden.
Elektrozäune
Im Bereich von Kinderspielplätzen dürfen keine Elektrozäune montiert werden. Alle Elektrozäune sind mit Warntafeln «Achtung Elektrozaun!» zu versehen.
Spielplatz
Die Spielgeräte müssen die Anforderungen der Norm SN EN 1176 sowie die Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) erfüllen. Spiel- und Bewegungsräume sind gegenüber Gefahrenquellen wie stark befahrenen Strassen, innerbetriebliche Verkehrswege, Gewässern, Güllegruben, steilen Böschungen etc. abzugrenzen. Dies kann durch einen räumlichen Abstand, einen Zaun oder eine Hecke geschehen. Aufgrund der räumlichen Gestaltung muss für die Benutzer klar ersichtlich sein, welche Bereiche für Spiel und Bewegung vorgesehen sind.
Spielplatz- und Freizeitsportgeräte entsprechen den Anforderungen der einschlägigen Normen. Das Sicherheitsniveau der Spielplatz- und Freizeitsportgeräte sowie deren Umgebung wird vor Inbetriebnahme, periodisch und jährlich durch eine fachkundige Person überprüft; dies ist zu dokumentieren.
Gewässer
Natürliche und künstliche Gewässer üben insbesondere auf Kleinkinder eine grosse Anziehungskraft aus und stellen ein grosses Risiko dar. Um die Ertrinkungsgefahr zu verringern, wird der Zugang zu Kleingewässern gesichert. In Spielbereichen wird die Wassertiefe auf maximal 20 cm reduziert.
Mitfahren auf Fahrzeugen
Personen dürfen nur im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Arbeiten auf sicheren Mitfahrplätzen von Traktoren, Anhängern, Transportern mitgeführt werden.
Gefahrstoffe und Giftpflanzen
Alle Gefahrstoffe, z.B. Pflanzenschutz- und Reinigungsmittel sind in verschlossenen Räumen oder Schränken aufzubewahren. Falls Giftpflanzen vorhanden sind, sollen diese aus Bereichen, wo Kinder frei spielen, entfernt werden. Bei einem Vergiftungsfall möglichst rasch die Notfallnummer von Tox Info Suisse 145 wählen.
24 h bediente Notfallnummer des Tox-Zentrum: Tel. 145
Beschäftigung von familienfremden Arbeitnehmenden
Betriebe, welche familienfremde Arbeitnehmende beschäftigen, müssen die Beizugspflicht gemäss EKAS-Richtlinie 6508 Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) - EKAS erfüllen. Dies kann mit der Umsetzung der Branchenlösung agriTOP erreicht werden.
Im zweitägigen agriTOP-Grundkurs werden die Grundkompetenzen zum Aufbau eines wirksamen Sicherheitskonzepts im eigenen Betrieb vermittelt. agriTOP stellt zudem ein breites Weiterbildungs- und Beratungsangebot zur Verfügung.
Verhalten im Notfall
Ein Notfallkonzept und aktuelle Kenntnisse in Erster Hilfe sind die Grundlage für rasches und richtiges Handeln im Notfall. Gäste sollten dazu eine entsprechende Information erhalten (z.B. Notfallnummern, Fluchtwege, etc.). Erste Hilfe leisten - Grundlagen | Samariter
Fachstellen
Weitere Informationen und Dokumente
Auf den Webseiten der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) und der Beratungsstelle für Unfallverhütung (Bfu) finden Sie vielen weiteren hilfreiche Informationen und Dokumente
Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL)
Picardiestrasse 3
CH-5040 Schöftland
Telefon +41(0)62 739 50 40
Email info@bul.ch
Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)
Hodlerstrasse 5a
CH-3011 Bern
Telefon +41 (0)31 390 22 22
Mail info@bfu.ch