Versicherungsschutz

Bergheuet grösstenteils Handarbeit.
Untervaz

Die Unfallversicherung ist Sache jedes Gastes. Eine zusätzliche Unfallversicherung ist für die agrotouristischen Tätigkeiten normalerweise nicht nötig. Wenn die Gäste auf dem Betrieb mithelfen, gelten sie als Aushilfen; der Betrieb ist entsprechend für die Unfallversicherung verantwortlich. In diesem Fall ist eine Aushilfeversicherung sinnvoll. Es empfiehlt sich je nach Umfang der Arbeiten von Gästen direkt mit der Versicherungsgesellschaft abzuklären.

Haftpflichtversicherung

Wenn ein Gast auf dem Betrieb verunfallt, ist das eine von vielen Situationen, die zu Schadenersatzforderungen führen kann. Für die Frage «Wer haftet für den Schaden?» ist entscheidend, ob den Anbieter ein Verschulden trifft. Wenn ein Gast eine nach den Vorschriften erstellte und gesicherte Treppe hinunterfällt, ist dies sein eigenes Verschulden. Seine Unfallversicherung muss die Kosten übernehmen. Anders ist es, wenn der Unfall z.B. aufgrund eines nicht abgedeckten Wasserschachts verursacht wird. Sofern dem Anbieter ein Verschulden nachgewiesen werden kann, weil er gefährliche Stellen nicht genügend gesichert hat, wird er ersatzpflichtig. Seine Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie richtig abgeschlossen wurde. Aufgrund des heutigen Kenntnisstandes wird empfohlen, die Deckung einer Schadensumme von mindestens 5 Mio. zu vereinbaren.

Versicherungsschutz

Um eine Deckungslücke bei einem Haftpflichtschaden zu vermeiden, wird dringend empfohlen, beim Haftpflichtversicherer eine schriftliche Deckungszusage für die angebotenen agrotouristischen Tätigkeiten zu verlangen. Beispiele: Beherbergung von Gästen, 1. August-Brunch, Schule auf dem Bauernhof, etc.

Beschäftigung von familienfremden Angestellten

Familienfremde Angestellte müssen gemäss NAV-Landwirtschaft und Alpen des Kanton Graubünden versichert werden. Je nach Betriebssituation unterstehen z.B. Besenbeizen den GAV-Gastro. Dies beinhaltet eine Unfallversicherung (UVG) sowie eine Krankentaggeldlösung (KTG). Je nach Beschäftigungsdauer, kommt noch die berufliche Vorsorge dazu.

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