Der Bündner Bauernverband sucht eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter in der Administration.

Offene Stelle

Brandschutz

Feuerwehr Landquart

Brandschutzvorschriften

Die Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden. Sie richten sich an Eigentümer, Besitzer und Benützer von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen sowie an alle Personen, die bei deren Planung, Bau, Betrieb oder Instandhaltung tätig sind.

Die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), welche in der ganzen Schweiz Gültigkeit haben und auf der Internetseite www.bsvonline.ch eingesehen und bezogen werden können, bestehen aus:

Brandschutznorm: Was ist zu tun?

Die Brandschutznorm enthält diejenigen Grundlagen, welche rechtlich notwendig sind,
um einen effizienten Brandschutz anordnen und umsetzen zu können.

Brandschutzrichtlinien

In den Brandschutzrichtlinien steht alles Notwendige zur Ausführung.

Brandschutzerläuterungen

Ergänzungen zu speziellen Themen wie beispielsweise Brandmauern.

Brandschutzarbeitshilfen

Nutzungsorientierte Zusammenstellung von Hilfen, z.B. für Wohn- und Schulbauten.

Bewilligungspflicht und Zuständigkeit

Restauration und Übernachtungsangebote

Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe (Restauration) sind feuerpolizeilich bewilligungspflichtig. Für die Erteilung der feuerpolizeilichen Bewilligung ist die Brandschutzbehörde zuständig. Die Brandschutzmassnahmen sind mit der zuständigen Brandschutzbehörde vorgängig abzuklären.

Vorgehen

Gesuche um eine feuerpolizeiliche Bewilligung für Neu- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen von landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften etc. sind zusammen mit dem Baugesuch der Gemeinde einzureichen. Diese leitet das Gesuch an die Brandschutzbehörde zur Bearbeitung weiter (siehe auch Raumplanung). Es ist empfehlenswert, bereits in der Planungsphase mit der kantonalen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen, damit allfällige feuerpolizeiliche Auflagen rechtzeitig in diese einfliessen können. Die Fertigstellung ist der zuständigen Brandschutzbehörde zu melden, damit eine feuerpolizeiliche Abnahme erfolgen kann.

Fachstellen

Weitere Informationen und Dokumente

Auf der Webseite der Gebäudeversicherung Graubünden finden Sie, neben vielen weiteren hilfreichen Informationen und Dokumenten:

  • Diverse Weisungen mit speziellen Regelungen, die im Kanton Graubünden zu beachten sind, Vorlage für Gesuch um eine feuerpolizeiliche BewilligungKontaktdaten der zuständigen Brandschutzbehörden 
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Gebäudeversicherung Graubünden

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Telefon +41 (0)81 258 90 50

E-Mail brandschutz@gvg.gr.ch

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Beratungsstelle für Brandverhütung

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Telefon +41 (0)31 320 22 22

E-Mail bfb-cipi@vkg.ch